Haushaltsberatung im Kulturausschuss

Veröffentlicht am 22.11.2022 in Landespolitik

Quelle: Homepage von Frank Richter

PRESSEMITTEILUNG, der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

 

Kulturraum, Kulturpakt, faire Vergütung – Kulturausschuss beschließt Änderungsanträge der Koalition

In seiner gestrigen Sitzung hat der Kulturausschuss die Änderungsanträge der Landtagsfraktionen zum Doppelhaushalt 2023/24 beraten. 

Die eingereichten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD umfassten zum Beispiel die Erhöhung der Kulturraummittel, die Aufstockung des Kulturpaktes für Orchester und Theater sowie die bessere finanzielle Ausstattung von Kulturvereinen und -verbänden.

Frank Richter, kulturpolitischer Sprecher:

„Wir wollen Kulturschaffenden eine angemessene Bezahlung, sichere Beschäftigungsverhältnisse und Gestaltungsfreiräume ermöglichen. Um gezielt auf deren Bedarf eingehen zu können, stehen wir in engem Austausch mit den sächsischen Kultureinrichtungen. 

Daher freue ich mich besonders, dass im Vergleich zum Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2023/24 nun 29 Millionen Euro mehr für die Kultur zur Verfügung stehen sollen. Die Koalitionsfraktionen setzen damit ein starkes Zeichen für die Kultur. Neben den Kulturräumen, dem Kulturpakt und den Gedenkstätten war uns auch eine Stärkung in der gesamten Breite der Kultur wichtig. So wird z.B. der beliebte ‘Kleinprojektefonds’ fortgeführt.

Die Kultur ist ein vulnerabler Bereich, den wir krisensicher machen müssen. Das haben uns die vergangenen Jahre deutlich gezeigt. Gerade Kunst und Kultur sind es doch, die uns Menschen dabei helfen, Krisen zu überstehen. Deshalb setzen wir uns für sie ein, deshalb machen wir uns für gute Arbeitsbedingungen in der Kultur stark.“

Die abschließende Beratung des Doppelhaushaltes 2023/24 mit den gestern gefassten Beschlussempfehlungen des Ausschusses wird am 19. und 20. Dezember im Landtag erfolgen.

Auswahl von Änderungsanträgen der Beschlussempfehlung:

Kulturräume

  • Erhöhung der Kulturraummittel für die ländlichen und urbanen Räume um 6 Millionen pro Jahr
  • Investive Verstärkungsmittel in Höhe von 3,2 Millionen Euro pro Jahr für die freien und kommunalen Kulturträger für infrastrukturelle Modernisierungsmaßnahmen

Gute Arbeitsbedingungen in der Kultur

  • Im Rahmen des Kulturpakts werden die Mittel für die sächsischen Orchester und Theater zur Mitfinanzierung von Tarif- und Sachkostensteigerungen um 2 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt  
  • Für die institutionell geförderten (öffentlichen) Kultureinrichtungen, -verbände, und vereine stehen in 2023/24 in Gesamtsumme fast 2 Millionen Euro für Personal- und Sachkostensteigerungen zusätzlich zur Verfügung

Erinnerungskultur

  • Erhöht werden u.a. die Mittel für die Stiftung Sächsische Gedenkstätten um 500.000 Euro pro Jahr  
  • die Sächsische Landesarbeitsgemeinschaft Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus (sLAG) wird für ihre Arbeit Unterstützung in Höhe von 150.000 Euro jährlich erhalten 
  • 1 Million Euro werden in das neue Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig fließen

Förderung in der Breite

  • Kleinprojektefonds (200.000 Euro pro Jahr)
  • Musikinstrumentenfonds  (100.000 Euro pro Jahr)
  • kulturelle Bildung (200.000 Euro pro Jahr)

Dresden, 22. November 2022

 
 

Frank Richter

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